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Grenzüberschreitungen und sexuelle Übergriffe

„Respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen – Schutz vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen in der Reformierten Landeskirche Aargau“

Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen in der Kirche möglichst sicher sein vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen. Aus diesem Grund hat die Synode im Juni 2018 beschlossen, Bestimmungen zur Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen in die Kirchenordnung aufzunehmen. Die Verordnung umfasst drei Massnahmen. So werden regelmässig obligatorische Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Weiter reichen alle Berufsgruppen, die in ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister ein. Die dritte Massnahme sieht die Erstellung eines Verhaltenskodexes mit Verpflichtungserklärung für die Reformierte Landeskirche Aargau vor, den eine Arbeitsgruppe zusammen mit der Fachstelle Limita erarbeiten wird.

Die Landeskirche verfolgt mit dieser Präventionsarbeit folgende Ziele:

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene fühlen sich in der Kirchgemeinde sicher
  • Betroffene von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen werden gestärkt und unterstützt
  • Die Mitarbeitenden der Kirche wissen, wie sie sich in heiklen Situationen richtig verhalten
  • Die Mitglieder der Kirchenpflegen wissen, wie sie bei einem konkreten Fall oder einem Verdacht vorgehen

Der Kirchenrat hat zudem eine Präventionsverantwortliche bestimmt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie niemanden erreichen, können sie sich kostenfrei und  rund um die Uhr für eine Erstberatung an das Jugendleitertelefon der Pro Juventute wenden: Tel 058 618 80 80.

Grundsätzlich gilt in der Landeskirche folgendes Vorgehen bei einem Verdacht: Falls Sie eine Situation beobachtet haben, die Ihnen problematisch erscheint oder bei der Sie nicht sicher sind, ob das Verhalten der beteiligten Personen korrekt ist, bitten wir Sie, sich zuerst alles möglichst präzise zu notieren und mit den Präventionsverantwortlichen der Landeskirche Kontakt aufzunehmen. Zusammen können wir die Situation genau betrachten, mit weiteren Fachpersonen Rücksprache nehmen und in Ruhe die notwendigen Schritte besprechen. Wir bitten Sie ausdrücklich, nicht ohne Rücksprache mit der Landeskirche selber aktiv zu werden.

In der Ref. Kirchgemeinde Holderbank-Möriken-Wildegg ist Willette Wernle  als Ressortleiterin Personal Kontaktperson.

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