Trauen Sie sich?
Möchten Sie kirchlich heiraten? Oder wünschen Sie eine Segnungsfeier für Ihre Partnerschaft? Dann wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig (am besten ein halbes Jahr vor dem geplanten Hochzeitstermin) ans Pfarramt. Je früher, desto grösser sind die Chancen, dass dann Pfarrperson und/oder Kirche noch frei sind. Sie können natürlich auch eine Pfarrperson von auswärts mitbringen.
Falls beide Teile des Paares nicht zu unserer Kirchgemeinde gehören und Sie trotzdem von einer unserer beiden Pfarrpersonen getraut werden möchten, ist dies kostenpflichtig. Dies ist mit der sogenannten Gemeindeautonomie begründet, d.h. jede Kirchgemeinde besoldet ihre Pfarrpersonen selbst und deren Arbeitspensum ist entsprechend primär den Mitgliedern der Kirchgemeinde geschuldet.
Für Ausgetretene besteht ein zusätzlicher Grund darin, dass die Kirchensteuer ein Solidaritätsbeitrag ist. Ausgetretene sollen nach Auffassung der Kirchenpflege von dieser Solidarität nicht profitieren können, weil Sie sie ja selbst aufgekündigt haben. Sie können gerne Dienste der Kirche in Anspruch nehmen, jedoch – sofern sie ohne Not und ganz bewusst nicht Mitglied sein wollen – nicht auf Kosten der Mitglieder.
Mehr zu kirchlicher Hochzeit unter www.ref-ag.ch/meine-kirche/trauung.php oder unter www.kirchenhochzeit.ch
Kontaktperson:
Sekretariat oder Pfarramt, s. unter Kontakt