Vermietung kirchlicher Räume
Die kirchlichen Räume in Holderbank und Möriken können gemietet werden, gemäss aktuellem Benützungsreglement Kirchen Holderbank und Möriken. Wenn Sie einen kirchlichen Raum benützen wollen, melden Sie sich beim Sekretariat, die Kirchenpflege wird Ihr Gesuch prüfen.
Die Räume des Kirchgemeindehauses in Möriken können ebenfalls gemietet werden. Wenn Sie einen Raum im Kirchgemeindehaus benützen wollen, melden Sie sich beim Sekretariat, die Kirchenpflege wird Ihr Gesuch prüfen.
Die „Jungschar-Baracke“ beim Kirchgemeindehaus Möriken gehört ebenfalls der Kirchgemeinde, ist aber der CVJM-Jungschar Möriken hauptsächlich zur Verfügung gestellt. Vermietung an Dritte läuft ebenfalls über die Jungschar, gemäss JSM Hausordnung und Benützungsreglement.