An der Kirchgemeindeversammlung nahmen 35 Stimmberechtigte teil.
- Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 04. Dezember 2025
einstimmig genehmigt - Die Jahresrechnung 2025
einstimmig genehmigt
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§152 Kirchenordnung). Beschlüsse können mit Beschwerde innert 30 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§144, 137 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§145 Kirchenordnung).

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