An der Kirchgemeindeversammlung nahmen 44 Stimmberechtigte teil.
- Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 04. Dezember 2024
einstimmig genehmigt - Die Jahresrechnung 2024
einstimmig genehmigt - Antrag Rolf Peter: «Bildung einer Kommission zur Definition der Möglichkeiten einer Arealüberbauung auf dem Grundstück des Kirchgemeindehauses Möriken»
Der Antrag wurde mit 38 Ja- gegen 2 Nein-Stimmen angenommen. - Genehmigung Landabtretung an die politische Gemeinde Möriken-Wildegg
Der Antrag wurde mit 38 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme angenommen. - Ersatzwahl Kirchenpflege für die laufende Amtsperiode 2023-2026
Nicole Gisi wurde einstimmig gewählt.
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§152 Kirchenordnung). Beschlüsse können mit Beschwerde innert 30 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§144, 137 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§145 Kirchenordnung).

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