Wir passen laufend unser Coronaschutzkonzept an. Die Neuerungen basieren auf den Beschlüssen des BAG, des Kantons Aargau und der Reformierten Landeskirche. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte und Konsequenzen für unsere Kirchgemeinde.
In allen öffentlichen Räumen und Veranstaltungen gilt ab 12 Jahren Maskenpflicht. Die Distanz von mind. 1.5 m wird mit einer entsprechenden Sitzordnung sichergestellt.
Für Gottesdienste und andere Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmenden. Aufgrund der Raumgrösse hat die Kirchenpflege für die Kirche Holderbank eine Beschränkung auf 30 Personen als Richtwert festgelegt. In gewöhnlichen Gottesdiensten hat es mit diesen Vorgaben genügend Platz – wir können grosszügige Abstände einhalten. Für spezielle Gottesdienste sind wir daran, ein Reservationssystem zu prüfen. Ebenso suchen wir nach Alternativen für Gottesdienste, an denen mehr als 30 bzw. 50 Teilnehmende zu erwarten sind. Informationen finden Sie laufend auf der Homepage und im Kirchenzettel des Lenzburger Bezirksanzeigers.
Wie an allen anderen öffentlichen Orten gilt in und vor der Kirche Maskenpflicht.
Auf Gemeindegesang wird verzichtet.
Abendmahl darf sitzend gefeiert werden mit Einwegbechern. Brot und Wein/Traubensaft werden vor dem Gottesdienst mit Schutzmaske und Handschuhen zubereitet. Vor dem Austeilen desinfiziert die austeilende Person die Hände und trägt eine Schutzmaske.
Religionsunterricht: Es gelten die Vorschriften des BAG und des kantonalen Departements für Bildung, Kultur und Sport. Für alle erwachsenen Personen gilt im Unterrichtsraum eine Maskentragepflicht, ebenso neu für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe. Zwischen Lehrpersonen und Kindern bzw. Jugendlichen muss eine Distanz von 1.5 m eingehalten werden. In Jugendgottesdiensten gelten die Bestimmungen für Gottesdienste.
Werden an einem Anlass Speisen und Getränke abgegeben, sind sie mit Schutzmasken und Handschuhen zuzubereiten. Die Konsumation erfolgt in jedem Fall an einem Tisch sitzend mit maximal 4 Personen pro Tisch. Nur im Sitzen darf die Schutzmaske für Essen und Trinken abgelegt werden.
Hier finden Sie das ausführliche Schutzkonzept unserer Kirchgemeinde: Schutzkonzept ref-hmw V 7.1 04.11.2020
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