Mittwoch, 1. Dezember 2021 19.30 Uhr
Kirche Möriken
Rahmenprogramm:
Referat „Übergänge – Chancen für die Partnerschaft“ von Kathrin Eichenberger, Ehe- und Familienberatung
Traktanden:
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 27. Juni 2021
3. Verwendung eines allfälligen Überschusses Jahresrechnung 2021
4. Beschluss des Stellenplans der ordinierten Dienste (Pfarrstellen). Reduktion ab 01.08.2022 von 160% auf 140%
5. Voranschlag 2022 inkl. Erläuterungen
6. Informationen „Strategie / Weitblick“
7. Informationen zu den Liegenschaften Möriken und Holderbank
8. Wahl von Regula Blindenbacher als Pfarrerin ab Ordination 21.08.2022 mit einem Pensum von 60%
(mit dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses des Vikariats und der Erlangung der Wählbarkeit nach Konkordat).
9. Aus Ressorts und Gemeindeleben
10. Information Synode
11. Varia und Umfrage
Pro Haushalt wird ein Exemplar dieser Einladung verschickt. Weitere liegen in den Kirchen Möriken und Holderbank und im Kirchgemeindesekretariat auf.
Stimm- u. wahlberechtigte Mitglieder ab vollendetem 16. Altersjahr sind zur Teilnahme eingeladen.
Gegen einzelne Beschlüsse einer Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Das Vorgehen richtet sich nach § 42 der Kirchenordnung.
Zu Traktandum 2: Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 27. Juni 2021 kann im Kirchgemeindesekretariat, Unteräschstr. 27, 5103 Möriken, bezogen
werden und liegt im November in den Kirchen Holderbank und Möriken auf.
Zu Traktandum 5: der unterbreitete Voranschlag 2022 und der Steuerfuss von 18% sind zu genehmigen.
Zu Traktandum 8: §73 Abs. 3 KO: Bis spätestens fünf Wochen vor der Wahl können der Kirchenpflege
freie Wahlvorschläge schriftlich eingereicht werden. Diese müssen von mindestens 20 Stimmberechtigten unterzeichnet und von einer Zustimmungserklärung der
oder des Vorzuschlagenden sowie den Ausweisen über die Wahlfähigkeit begleitet sein.