An der gestrigen Kirchgemeindeversammlung waren 41 Mitglieder anwesend. Sämtliche Anträge wurden genehmigt:
- Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 (es ist im Sekretariat erhältlich)
- Die Verwaltungsrechnung 2020
- Die Erhöhung der Sigristinnen-Pensen in Möriken und Holderbank (mit einer Enthaltung)
- Der Antrag zur Aufhebung der Wohnsitzpflicht für Pfarrpersonen (mit 39 Ja-Stimmen)
Gegen Beschlüsse der Kirchgmeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§152 Kirchenordnung). Beschlüsse können mit Beschwerde innert 30 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§144, 137 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§145 Kirchenordnung).
Die Kirchenpflege bedankt sich bei allen Gemeindemitgliedern für ihre Unterstützung und
ihr Vertrauen!