Es nahmen 25 Stimmberechtigte an der Versammlung teil.
Folgende Traktanden wurden besprochen und einstimmig genehmigt:
– Traktandenliste
– Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 03.12.19
– Jahresrechnung 2019
– Kreditabrechnung Brandschutztüren im Kirchgemeindehaus Möriken (Kita Zauber-
burg) vom 24.06.20 (Nettoinvestitionen CHF 22`502.33)
– Voranschlag 2021 mit einem unveränderten Steuerfuss von 18%
Dem Antrag der Kirchenpflege, bei einem Ertragsüberschuss 2020 zusätzliche Zuwendungen an die gemäss Budget berücksichtigten Hilfswerke und Kirchgemeinden auszuschütten, wurde mit 23:2 Stimmen stattgegeben. Bei der geheimen Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 wurden die kandidierenden Rahel Wunderli und Ramona Patt einstimmig gewählt.
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 % der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird (§152 Kirchenordnung).
Beschlüsse können mit Beschwerde innert 30 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§144, 174 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§145 Kirchenordnung).
Die Kirchenpflege bedankt sich bei allen Gemeindemitgliedern für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen.