Es nahmen 38 Stimmberechtigte an der Versammlung teil.
Die vorgeschlagene Traktandenliste wurde mit einer Gegenstimme angenommen. Der vorgängige Antrag, das Traktandum 3 (Verwendung eines allfälligen Überschusses Jahresrechnung 2019) aus der Traktandenliste zu streichen, wurde mit 27:4 Stimmen abgelehnt.
Das Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 19. September 2019 wurde genehmigt.
Die Kirchgemeindeversammlung stimmte der Anpassung der Kirchenpflege-Entschädigung gemäss dem Antrag der Kirchenpflege mit 34 Ja-Stimmen zu. Ein Änderungsantrag zur Festlegung fixer Entschädigungsbeträge pro Ressort wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt.
Der Voranschlag 2020 wurde mit einem unveränderten Steuerfuss von 18% genehmigt.
Dem Kreditantrag «Strategie 2019+» über CHF 20’000.- wurde mit 37:1 Stimme zugestimmt.
Der Kreditantrag «Sanierung Aussenfassade Kirche Holderbank» über CHF 22’000.- wurde einstimmig genehmigt.
Der beantragte Verpflichtungskredit über CHF 800’000.- für den Kauf der Immobilie Schärer an der Unteräschstrasse 25 in Möriken wurde ausführlich diskutiert und schliesslich mit 26:10 Stimmen bei 2 Enthaltungen bewilligt.
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 % der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird (§152 Kirchenordnung).
Beschlüsse können mit Beschwerde innert 30 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§144, 174 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§145 Kirchenordnung).
Die Kirchenpflege bedankt sich bei allen Gemeindemitgliedern für Ihre Unterstützung und ihr Vertrauen.