– Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2018 wurde genehmigt. Es ist im Sekretariat erhältlich.
– Die Verwaltungsrechnung 2018 wurde genehmigt.
– Folgende Kreditabrechnungen wurden genehmigt:
„Projektierungskredit über CHF 35‘000.- Sanierung Kirche Möriken“
„Projektierungskredit über CHF 80‘000.- Sanierung Kirche Möriken“
„Ersatz Oelheizung (Gas) Pfarrhaus Holderbank über CHF 30‘000.- “
– Der Kreditantrag „Instandstellung Kleiner Haus über CHF 47‘000.- “wurde mit einer Gegenstimme genehmigt.
Gegen Beschlüsse der Kirchgmeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§152 Kirchenordnung). Beschlüsse können mit Beschwerde innert 30 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§144, 137 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§145 Kirchenordnung).
Die Kirchenpflege bedankt sich bei allen Gemeindemitgliedern für ihre Unterstützung und
ihr Vertrauen!