Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 24. Juni 2018 wurde genehmigt.
Die Kirchgemeindeversammlung erteilte der Kirchenpflege die Kompetenz, bei einem entsprechenden Überschuss der Jahresrechnung 2018 je CHF 4`000.– nachträglich an die Hilfswerke Brot für Alle, mission 21 und Heks sowie je CHF 500.– an die Kirchgemeinden Locarno,
Bellinzona und Schuders zu bezahlen.
Der Voranschlag 2019 wurde mit einem unveränderten Steuerfuss von 18% genehmigt.
Als Rechnungsrevisoren für die Amtsperiode 2019 – 2022 wurden gewählt:
– Hans Stephani, Wildegg (bisher)
– Ferdinand Weiss, Holderbank (bisher)
– Nathalie Lüscher, Möriken (neu)
Dem Dienstbarkeitsvertrag zum Grenzbaurecht zL Parzelle 313 und zG Parzelle 1473 zwischen der Kirchgemeinde Holderbank-Möriken-Wildegg und Marcel Gloor und Andrea Jeremias Gloor wurde zugestimmt.
Dem Verpflichtungskredit über CHF 1´150´000.– für den Kauf der Immobilie «Kleiner», Unteräschstrasse 31, Möriken, plus die Hälfte der Handänderungskosten wurde zugestimmt.
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§152 Kirchenordnung). Beschlüsse können mit Beschwerde innert 30 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§144, 147 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§145 Kirchenordnung).
Die Kirchenpflege bedankt sich bei allen Gemeindemitgliedern für ihre Unterstützung und
ihr Vertrauen!