vom 24. Juni 2018
– Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017 wurde genehmigt. Es ist im Sekretariat erhältlich.
– Die Verwaltungsrechnung 2017 wurde genehmigt.
– Der Änderungsantrag von Stefan Säuberli, Möriken, für einen Kredit über CHF 30’000.– für den Ersatz der Ölheizung inkl. Boiler durch eine Gasheizung im Pfarrhaus Holderbank wurde angenommen.
– Pfr. Martin Kuse, Möriken, wurde aus der Residenzpflicht entlassen.
Gegen Beschlüsse der Kirchgmeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§152 Kirchenordnung). Beschlüsse können mit Beschwerde innert 30 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§144, 137 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§145 Kirchenordnung).
Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet am Dienstag, 4. Dezember 2018 um 19.30 Uhr in der Kirche Möriken statt.